Voraussetzungen für einen Vermittlungsgutschein

Veröffentlicht am 30.08.11

An unserem Hamburger Projekt die Jobfinder können Sie beispielsweise kostenfrei teilnehmen, wenn Sie über einen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit verfügen. Der Vermittlungsgutschein ist 3 Monate gültig.

 

Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten und die drei folgenden Punkte auf Sie zutreffen, können Sie diesen auf jeden Fall kostenlos beantragen:

 

  • Sie haben Anspruch, eventuell auch ruhenden, auf Arbeitslosengeld 1, ALG 1. Ruhend heißt in diesem Zusammenhang, dass Sie zurzeit kein Geld erhalten.
  • Sie waren in einem Zeitraum von 3 Monaten vor Beantragung des Vermittlungsgutscheins mindestens 6 Wochen arbeitslos.
  • Sie sind noch nicht vermittelt worden.

Beantragen können Sie ihn auch dann, wenn Sie beispielsweise an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) teilnehmen oder teilgenommen haben.

 

Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 erhalten (Hartz IV) liegt es im Ermessen Ihres Sachbearbeiters, ob Sie einen Vermittlungsgutschein erhalten (auf Grundlage des § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch II in Verbindung mit § 421g Sozialgesetzbuch III).

 

Verfasser: C. Henke

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